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   SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00   

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SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00 (https://dejure.org/2004,90341)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00 (https://dejure.org/2004,90341)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. April 2004 - S 33/17 RA 4204/00 (https://dejure.org/2004,90341)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Bei dem Anspruch auf Erstattung von Geldleistungen nach § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI handelte es sich bereits in dessen bis zum 28.06.2002 geltenden Ausgestaltung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialversicherung: Die Vorschrift regelt wie § 118 Abs. 3 SGB VI besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche der Rentenversicherungsträger wegen Geldleistungen, die wegen des Todes des Berechtigten fehlgegangen sind (vgl. neuerdings BSG v. 14.11.2002, Az.: B 13 RJ 7/02 R).

    a) Die Kammer folgt der Rechtsprechung des 4. und 13. Senats des Bundessozialgerichts (vgl. nur B 4 RA 64/01 R v. 09.04.2002 und B 13 RJ 7/02 R v. 14.11.2002, offen gelassen von B 5 RJ 42/01 R), dass für eine Klage, mit der ein Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch gegen denjenigen geltend macht, der die Geldleistung als Ergebnis einer wirksamen Verfügung zu Lasten des Kontos des verstorbenen Rentenbeziehers in Empfang genommen hat (§ 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI a.F.), ein Rechtsschutzbedürfnis nur und erst dann besteht, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann.

    Dafür könnte immerhin sprechen, dass es sich bei der Berufung auf die Entreicherung nach § 118 Abs. 3 S. 3 und 4 SGBVI um einen anspruchsvernichtenden Einwand handelt (vgl. BSG v. 14.11.2002, B 13 RJ 7/02 R).

  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Diese Unsicherheit verbleibt sogar, wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgeht, dass die Mietzahlung wie im September auch im August am 30. erfolgt ist: Die Klägerin hat trotz des Todes von Fr. ... noch die September-Rente in Höhe von 555, 88 DM überwiesen; deren Eingang bei der Beigeladenen erfolgte am 30.08.1999, die so genannte Abrufpräsenz (dazu Möschel, AcP 186 [1986], 187/204 und BGH v. 25.01.1988, BGHZ 103, 143/147) jedenfalls nicht vorher.

    Überdies lässt die Rechtsprechung des BSG zu § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI erkennen, dass die insoweit maßgeblichen Fragen der zeitlichen Abfolge uhrzeitgenau zu klären sind: So hat das BSG in wenigstens zwei Entscheidungen (v. 17.03.1997, B 4 RA 72/97 R und v. 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R) auf die so genannte Abrufpräsenz abgestellt, die gerade auf eine uhrzeitgenaue Dokumentation von Zahlungsvorgängen Bezug nimmt (BGH v. 25.01.1988, II ZR 320/87 unter Hinweis auf Möschel, AcP 186 (1986), 187/204).

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Die Kammer schließt sich insofern den überzeugenden Ausführungen des Bundessozialgerichts in der Entscheidung vom 11.12.2002, Az.: B 5 RJ 42/01 R, an: Schon die Grundsatznorm des SGB VI für das anwendbare Recht bei Rechtsänderungen, § 300 SGB VI, legt einen entsprechenden Schluss nahe.

    a) Die Kammer folgt der Rechtsprechung des 4. und 13. Senats des Bundessozialgerichts (vgl. nur B 4 RA 64/01 R v. 09.04.2002 und B 13 RJ 7/02 R v. 14.11.2002, offen gelassen von B 5 RJ 42/01 R), dass für eine Klage, mit der ein Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch gegen denjenigen geltend macht, der die Geldleistung als Ergebnis einer wirksamen Verfügung zu Lasten des Kontos des verstorbenen Rentenbeziehers in Empfang genommen hat (§ 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI a.F.), ein Rechtsschutzbedürfnis nur und erst dann besteht, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Überdies lässt die Rechtsprechung des BSG zu § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI erkennen, dass die insoweit maßgeblichen Fragen der zeitlichen Abfolge uhrzeitgenau zu klären sind: So hat das BSG in wenigstens zwei Entscheidungen (v. 17.03.1997, B 4 RA 72/97 R und v. 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R) auf die so genannte Abrufpräsenz abgestellt, die gerade auf eine uhrzeitgenaue Dokumentation von Zahlungsvorgängen Bezug nimmt (BGH v. 25.01.1988, II ZR 320/87 unter Hinweis auf Möschel, AcP 186 (1986), 187/204).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Überdies lässt die Rechtsprechung des BSG zu § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI erkennen, dass die insoweit maßgeblichen Fragen der zeitlichen Abfolge uhrzeitgenau zu klären sind: So hat das BSG in wenigstens zwei Entscheidungen (v. 17.03.1997, B 4 RA 72/97 R und v. 20.12.2001, B 4 RA 53/01 R) auf die so genannte Abrufpräsenz abgestellt, die gerade auf eine uhrzeitgenaue Dokumentation von Zahlungsvorgängen Bezug nimmt (BGH v. 25.01.1988, II ZR 320/87 unter Hinweis auf Möschel, AcP 186 (1986), 187/204).
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 5/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht rechtzeitige Terminsladung - rechtliches

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Da die a.F. keine gesetzliche Ermächtigung zu einem Vorgehen durch Verwaltungsakt enthielt, war die Klägerin entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) darauf angewiesen, ihren Anspruch im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (vgl. nur BSG v. 29.07.1998, Az.: B 9 V 5/98 R).
  • LSG Hessen, 23.10.2001 - L 2 RA 461/01

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Rentenberechtigten

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 23.04.2004 - S 33/17 RA 4204/00
    Empfänger kann dabei, wie zwischenzeitlich durch die Neufassung von § 118 Abs. 4 SGB VI ausdrücklich klargestellt ist, aber auch für die hier anzuwendende Gesetzesfassung schon galt (vgl. nur LSG Darmstadt, Urt. v. 23.10.2001, Az.: L 2 RA 461/01), auch derjenige sein, der die Geldleistung des Rentenversicherungsträgers durch einen Dauerauftrag erhält.
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